Ein spektakulärer Fund
Bei Dacharbeiten an einem Seitenflügel des früheren Verwalterhauses des Ritterguts Posterstein wurde unter den alten Dielen ein Schriftstück entdeckt, das auf das Jahr 1730 datiert ist.
Bauarbeiten am Herrenhaus Posterstein
Schriftstück aus dem Jahr 1730
Zu dieser Zeit war der kursächsische Generalfeldmarschall und Reichsgraf Jakob Heinrich von Flemming (1667–1728) Besitzer des Ritterguts. Dieser hatte 1724 die Besitzungen Posterstein und Vollmershain für 124000 Taler gekauft. Obwohl die Familie Flemming in Posterstein nur sehr wenig Zeit verbrachte, wurden doch erhebliche Investitionen getätigt. Den Familienbesitz führte sie bis 1833 weiter. Die Gutsgeschäfte übertrug man größtenteils Pächtern, die durch entsprechende Pachtverträge mit den Nutzungsrechten ausgestattet waren.
Reichsgraf Jakob Heinrich von Flemming
„Schon der Feldmarschall Flemming hatte das Schloß als Wohnung verschmäht und sich ein neues Herrenhaus gebaut.“
Wie das Rittergut Posterstein um 1730 aussehen haben muss, wird aus der handschriftlichen Chronik von Friedrich Winckler aus dem Jahr 1905 deutlich. Darin ist zu lesen: „So reizvoll in seiner unregelmäßigen Gestalt mit kleineren Türmen, mit Erkern, Winkeln und Höfchen von Außen das Ganze [die Burg] wirkt, so traurig sieht es drinnen heute aus. Da bietet sich ein Bild des Verfalls. Schon der Feldmarschall Flemming hatte das Schloß als Wohnung verschmäht und sich ein neues Herrenhaus gebaut. Die Erhaltung des Schlosses war seitdem für jeden Eigentümer eine unbequeme Last. Seit Menschenaltern ist es unbewohnt. […] In bewohnbaren Zustand muß das Schloß [1776] gewesen sein jedenfalls war die Gerichtsstube darin. Es war wohl auf Absteigequartier des in Crossen wohnenden Grafen, welchem das vom Feldmarschall erbaute Haus einem Brande zum Opfer gefallen war, der 1749 alle Baulichkeiten des Gutsgehöftes vernichtete.“
Rittergut Posterstein um 1900
„Dieser Umstand hatte zur Folge daß mein Urgroßvater [Johann Christian Winckler, Pächter des Ritterguts Posterstein von 1776 bis 1805] den Hof mit lauter ziemlich neuen Gebäuden besetzt fand. Das neueste war das Pächterhaus. Denn in dem Inventarium erfolgt die Aufzählung der Türen, Fenster und Öfen derjenigen Räume, die offenbar seine Wohnung bildeten […] Wie aber mußte mein Großvater sich erst gehoben fühlen, wenn er hinaustrat und den Hof mit der Reihe stattlicher Gebäude vor sich sah. Von denen kann man sich auch ein Bild aus dem Inventarium machen. Rechts standen zwei Pferdeställe. Dann kamen das Malz-und Darrhaus, [die Darre, Darren – Dörren, Dörrvorrichtung] das Brauhaus mit der Brauvorrichtung und das Brandwein-Brauhaus. Linker Hand war zunächst die geräumige Hofmeisterwohnung, in der auch ein Schreiberkabinet erwähnt wird. Daran stieß das Gesindehaus, daß in zwei Geschossen die vierfenstrige Gesindestube mit Kachelofen, fünf Kammern und zwei Küchen enthielt. Dann folgten das Grasehaus, der Kuh- und der Schweinestall, über denen sich der Getreideboden befand, der Schirrschuppen, der Fröhnerstall, ein Scheunungengebäude mit vier Einfahrten und der Wagenschuppen. Der Milchkeller befand sich unter einem Stallgebäude, der Bierkeller aber unter dem Schlosse. Das ist dessen einzige Erwähnung in dem Inventarium.“
Das Fundstück
Unter den alten Dielen im Dachboden des Herrenhauses fanden die Zimmerleute ein Schriftstück, das auf 1730 datiert wurde, aber von viel älteren Verhandlungen kündet. Das Dokument hat die Maße 20 x 32 cm, trägt das Siegel des Gerichtsinspektors Christian Schmidt und umfasst insgesamt vier Blätter. Dennoch scheint es ein Fragment zu sein. Auf der ersten Seite ist die Nummerierung „No: II.“ zu lesen. Ein möglicher erster Teil blieb allerdings bisher unentdeckt.
Bei der gefunden Urkunde handelt es sich um die Abschrift eines Vergleichs von 1677 zwischen Georg Dietrich von Pflugk (1640–1705) auf Posterstein, und Marie Elisabeth von Schleinitz, geborene Bünau, auf Blankenhain. Für diese tritt auch ihr Ehemann und Vormund, der kursächische Rittmeister Hans Georg Haubold von Schleinitz (1639–1677) auf. Beide hatten 1668 geheiratet. Aus der Ehe gingen fünf Kinder hervor.
Die Abschrift ist vom Gerichtsinspektor Christian Schmidt beglaubigt, gesiegelt und auf „Blankenhayn, den 12.Jul. 1730“ datiert. Das Original vom „29. Jan: Anno 1677“ wurde laut Schmidt „Wort zu Wort“ übertragen
Schon damals eine bautätige Herrscherfamilie
Die Familie von Pflugk, Besitzer des Guts von 1528 bis 1718, war die wohl bautätigste Familie auf Posterstein. Sie entstammten einem meißnischen Adelsgeschlecht und lassen sich seit dem 16. Jahrhundert in den genealogischen Einträgen zahlreicher Rittergüter der Region nachweisen. Die Burg Posterstein verdankt der Familie in großen Teilen ihr heutiges Erscheinungsbild. Auch die Burgkirche wurde durch Tham von Pflugk (†1596) errichtet und von seinem Nachkommen Georg Dietrich von Pflugk mit einem wunderschönen barocken Schnitzwerk ausgestattet.
Rittergut Posterstein 1694
Georg Dietrich von Pflugk hatte an der Universität Jena Philosophie und Rechtswissenschaft studiert, in Tübingen und Jena verschiedene juristische Schriften veröffentlicht und war zwei Jahre lang durch Deutschland und Frankreich gereist. Herzog Friedrich Wilhelm II. von Sachsen-Altenburg (1603–1669) berief ihn 1666 als Hof- und Justizrat in die Landesregierung. Pflugk war Konsistorialrat und Vizehofrichter in Jena, wurde 1690 schließlich zum Geheimen Rat und 1701 zum Kanzler ernannt.
Er heiratete in erster Ehe Maria Elisabeth (1646–1677), die Tochter des angesehenen und einflussreichen Wolf Konrad von Thumbshirn (1604-1667) auf Ponitz. Noch im Jahr des Todes seiner ersten Frau erfolgte die neuerliche Eheschließung mit Marie (Martha) Gertraud von Römer (1654–1710) aus Neumark im Vogtland. Aus dieser Ehe gingen acht Kinder hervor, von denen der erstgeborene Sohn Georg Carl (1678–1748) die Nachfolge auf Posterstein antrat. Georg Diedrich von Pflugk starb in Altenburg und ist in der Burgkirche Posterstein beigesetzt.
Von Geleitstraßen und „Weg-Geld“
Als Georg Dietrich von Pflugk den Postersteiner Besitz nach einem Vergleich mit seinen Brüdern 1666 übernahm, stand er auf Grund der Nachwirkungen des 30jährigen Krieges vor der Notwendigkeit, sämtliche Zins- und Fronregister neu aufzustellen, Visitationen durchzuführen sowie Dorf- und Gerichtsordnungen zu erneuern. Es gelang ihm, seine Stellung in Gotha und Altenburg zu nutzen, um Privilegien, wie das Geleitstraßenrecht, Bergbaurechte und das Marktrecht zu erwerben. So erhielt er unter anderem die Oberaufsicht über die durch Posterstein führende Heer- und Geleitstraße von Gera nach Zwickau, die Genehmigung zum Gasthausbau in Schönhaide, das Jagdrecht in Pillingsdorf und das Marktrecht für einen Michaelis- und einen Walpurgismarkt in Posterstein.
Auf Geleitstraßen wurden Reisende, Händler oder Pilger von bewaffneten Reitern begleitet und vor Überfällen oder ähnlichen Gefahren geschützt. Für diesen Schutz wurde eine gewisse Summe als Geleitsabgabe fällig. Jeder, der sich auf diesen Straßen fortbewegte stand unter dem Landes- bzw. Königsfrieden und konnte ein Geleit begehren. Kam es trotz dieser Absicherung zu Straßenraub, musste der Geleitsherr für diesen Schaden aufkommen. Mit dem allgemeinen Landfrieden Maximilians I. wurde dieses „lebendige Geleit“ allen Reichsständen zur Pflicht gemacht.
Da das begleitete Reisen, durch Entlohnung der bewaffneten Geleitsreiter, sehr kostenintensiv war, wurde es später meist durch das „tote“ oder schriftliche Geleit ersetzt und der zu Geleitende erhielt nach der Abgabe des Geleitsgeldes bei einem „Geleits-Einnehmer“ einen entsprechenden „Geleitsbrief“.
Die wohl bekanntesten dieser Heer- und Geleitstraßen waren die „Via Regia“ und die „Via Imperii“. Sie waren die großen Verbindungsstraßen und -wege zwischen den befestigten Städten und großen Waren-Umschlagplätzen des Mittelalters und der Frühen Neuzeit.
„Urkundlich ist dieser Vergleich in dupto zu Pappier gebracht […]“
Georg Dietrich von Pflugk hatte um 1677 eine solche Oberaufsicht über die Heer- und Geleitstraße von Gera nach Zwickau inne. Und diese ist auch in dem Vergleich Thema, der als Abschrift im Herrenhaus der Burg Posterstein gefunden wurde.
„[…] Zuwißen, demnach zwischen der Hochwohlgebohrenen Frauen, Frauen Marien Elisabethen von Schleuniz [Schleinitz], gebohrene von Bünau, alß Besitzerin des Ritter Guths Blankenhayn, mit vollwert dero Ehe- und kriegischen Vormundes, des hochwohlgebohrenen Herrn, Herrn Hanß Georgs Haubolden von Schleuniz [Schleinitz], auf Blankenhayn, an Einem, und dem hochwohlgebohrenen Herrn, Herrn Georg Dietrich Pflugen, auf Posterstein zum anderen Theile, wegen der Pillingsdorffischen Straßen, daß nehmlich dirselben für nun freye Land-Straße zu halten“.
Georg Dietrich von Pflugk und die Familie von Schleinitz auf Blankenhain vereinbaren mit Wissen der „hirzu gnädigst verehrten Chur- und fürstlich. Commission zu Leipzig“ und „bey Herrn Herzogs Friedrich fürstl. Durchlaucht. zu Sachsen Altenburg, dergleichen Concession“, dass das anfallende Weggeld in Höhe von „zweihundert und fünfzig Gülden“ zur „Besserung mehr bewegter Straßen von Klein Heuckewalde an biß an die Corbusener Flur“ mit anderen Privilegien verrechnet werde. Diese sind das Recht zur Kuppeljagt, der Jagd auf dem Grundbesitz oder der Gerichtsbarkeit eines anderen, in Pillingsdorf und dem Nischwitzer Pfarrholz sowie das Schankrecht an der Pillingsdorfer Straße, welches Frau von Schleinitz an Georg Dietrich von Pflugk mit dem Versprechen abtritt, dort keinen eigenen Gasthof oder eine Schenke zu betreiben oder betreiben zu lassen.
„[…] der von Pflug angeführet, wie er gleichwohl, des Pillingsdorffischen Gasthoffs halben bey obgemeldter hochansehnlichen Commission nicht nur die gehabte Kuppel Jagds Gerechtigkeit in der in der Nischwizer Flur, sondern auf die jenigen zweihundert und fünfzig Gülden, welche Ihme die Frau von Schleuniz vor die in dem Holze, die Pillingsdorff genannt, und dem Pfarr Holze zu Nischwiz, ausgewißenermase Überlaßene Jagd, schuldig werden, abgetreten, dahero nicht unbillig, daß ihm in solcher Gastungs- und Schankgerechtigkeit kein Eintrag geschehen: So hat die Frau von Schleuniz solches gleichfalls für recht und billig befunden, und zu solchen Ende mit vollwert Ihres Ehelichen und kriegischen Herrn Vormundens sich hiermit erkläret, weder einen Gasthoff oder Schenke an solcher Pillingsdorffischen Straßen aufzurichten noch sonsten, demselben zum abbruch, etwas vorzunehmen oder vornehmen zu laßen, welche freundliche Erklärung der von Pflug acceptiert […]“.
Im Tausch gegen diese Privilegien erlässt Pflugk den Blankenhainern das Geleitsgeld auf den Straßen „[…] gegen Ober-Albersdorffen, wo dieselbe von der Vogelgesänger Straße abgeht, auf der Kursdörffer Fluhr henein, nachen Blankenhayn, durch das Dorff, Pillingsdorff, und über selbigen Anger, bis zu Ausgang der Nychwizer und angehender Klein Heuckewalder Fluhr: Von hieran aber bis vollends an die Corbsener Flur, um diese und die Vogelgesänger Straßen wieder zusammen kommen […]“.
Warum dieses interessante Zeugnis gleich zweier Herrschaftsfamilien in Posterstein unter die Dielen des Herrenhauses geriet und wie es die großen Brände auf dem Wirtschaftshof 1749 und 1772 überstehen konnte, lässt sich heute nicht mehr mit Sicherheit sagen. Der Fund ist dennoch außergewöhnlich und lässt auf noch weitere, positive Entdeckungen hoffen. Wir sind gespannt.
Ein Beitrag von Franziska Engemann