Unter der Überschrift „Burg Posterstein – Trutzig seit 1191“ zeigte das Museum Burg Posterstein 2024 zwei Sonderschauen zur Burggeschichte. Hier im Blog geben wir dazu in zwei Teilen ein Resümee. Teil 1 zum Thüringer Burgenjahr und zur Ausstellung „Schlag um Schlag – Die Burg als Gerichtsort“ gibt es hier. Dieser Teil 2 widmet sich der Ausstellung „Stein auf Stein – Von der Wehrburg ins Heute“ und den Besuchszahlen der Ausstellungsreihe.
Übrigens: Auf dem Beitragsbild stehen Christoph und Andrea Tanneberger aus dem Museumsverein Burg Posterstein vor der Burg. Sie begrüßten am Tag der Ausstellungseröffnung die Besucherinnen und Besucher.
Ausstellung Stein auf Stein – von der Wehrburg ins Heute
Die Ausstellung „Stein auf Stein – Von der Wehrburg ins Heute” vom 8. September 2024 bis 17. November 2024 war der zweite Teil unserer Ausstellungsreihe „Burg Posterstein – Trutzig seit 1191”. Sie beschäftigte sich mit der baulichen Entwicklung der Burg im Verlauf der Jahrhunderte und dem Umbau von der Verteidigungsanlage zum Wohnschloss und später zum Museum. Jede auf der Burg ansässige Familie passte das Gebäude an die eigenen Bedürfnisse und die Erfordernisse der jeweiligen Zeit an. Und auch heute wird die Burg durch den Neubau des Nordflügels und den barrierefreien Zugang fit gemacht für neue Anforderungen und Herausforderungen.
Blick in die Sonderschau „Stein auf Stein – Von der Wehrburg ins Heute“.
Auf Stoffbannern stellte die Ausstellung die verschiedenen Gebäudebestandteile sowie ihre bauliche und geschichtliche Entwicklung, sortiert nach Himmelsrichtungen, vor. Fundstücke aus der Ruine des historischen Nordflügels der Burg und von der Restaurierung in den 1980er Jahren veranschaulichten die baulichen Veränderungen im Lauf der Zeit, darunter Kaminschmuck und Kaminbestandteile, Fragmente eines Deckensimses und Stucknägel aus dem Obergeschoss des Westflügels.
Baugeschichtliche Fundstücke aus der Burg Posterstein in der Ausstellung „Stein auf Stein“.
Ein Highlight der Ausstellung: Das Tastmodell der Burg Posterstein
Highlight der neuen Ausstellung waren eine Medienstation mit einem Tastmodell der Burg im heutigen baulichen Zustand samt einem Film, der die Burggeschichte in sechs Minuten kurzweilig zusammenfasst.
Besucherinnen am Eröffnungstag vor der neuen Medienstation zur Baugeschichte der Burg Posterstein (Foto: Hannes Menzer).
Das Tastmodell, das die Firma SHAPEwerk im 3D-Druck-Verfahren herstellte, ermöglicht nicht nur eine Ansicht der Burgarchitektur im Ganzen, sondern ist auch ein Schritt zum Abbau von Barrieren im Museum. Es ermöglicht sehbehinderten Besuchern, die Burg und ihr Aussehen mit den Händen zu erkunden und kann bei Führungen zum Einsatz kommen. Im Erklärfilm wurde bewusst auf den Einsatz von professionellen Schauspielern verzichtet. Stattdessen erläutert Museumsmitarbeiterin Franziska Huberty in Lebensgröße auf Knopfdruck die verschiedenen Phasen der Baugeschichte der Burg. Das schafft Nähe, denn Franziska Huberty begegnet den Besucherinnen und Besuchern unter Umständen auch in der Burg und an der Museumskasse. Das bisherige Besucherfeedback bestätigt den Erfolg dieses Ansatzes.
Das Modell der Burg wird zum Blickfang der Dauerausstellung.
Untermauert wird die filmische Erläuterung durch mehrere 3D-Rekonstruktionen der Bauphasen der Burg, die das Museumsteam für die Ausstellung gemeinsam mit der Firma Archimedix erstellte. Sie veranschaulichen die archäologischen und restauratorischen Erkenntnisse in bisher nicht dagewesener Form.
Die bei den Museumsgästen beliebte Medienstation ist auch nach Ausstellungsende ein fester Teil der ständigen Ausstellung in der oberen Halle der Burg.
Das Buch „Burg Posterstein von der Wehrburg ins Heute“
Zur Sonderschau erschien das neue Buch „Burg Posterstein von der Wehrburg ins Heute“, das die Burg- und Baugeschichte zum aktuellen Stand dokumentiert. Enthalten sind auch einige der 3D-Rekonstruktionen, die für Ausstellung entstanden sind. Das Buch ist im Hardcover-Format im Museum erhältlich und als Taschenbuch und E-Book über den Buchhandel bestellbar. Hier gibt es weitere Infos zum Buch.
Das Buch „Burg Posterstein von der Wehrburg in Heute“ fasst die Geschichte der Burg zusammen.
Exklusive Führungen am Eröffnungstag
Über den Tag der Ausstellungseröffnung verteilt fanden sechs Führungen durch die Sonderschau und auf der Baustelle des neuen Nordflügels statt. Sie waren im normalen Eintrittspreis inbegriffen und freuten sich großer Beliebtheit, boten sie doch auch exklusive Einblicke in die Baustelle des neuen Nordflügels.
Führung auf der Baustelle des neuen Nordflügels der Burg Posterstein am 8. September 2024.
Denn derzeit findet bei laufendem Museumsbetrieb das größte Bauprojekt der neueren Burggeschichte statt: Der Wiederaufbau des Nordflügels der Burg. Er erweitert nicht nur die Ausstellungs- und Depotflächen des Museums, sondern macht die Burg barrierefrei zugänglich und bringt die Sanitäranlagen auf den neusten Stand. Das zeigt: Die Burggeschichte ist noch lange nicht zu Ende erzählt, sondern kann live mitverfolgt werden – zum Beispiel in unserem Bautagebuch.
Bei einer der Führungen durch die Sonderschau „Stein auf Stein“ am Eröffnungstag.
Besucherzahlen der Ausstellungsreihe „Trutzig seit 1191“
Zusammengenommen schauten sich vom 12. Mai bis 17. November 2024 rund 16.600 Museumsgäste die Ausstellungsreihe „Trutzig seit 1191“ an. Die Mehrheit davon (78 Prozent) besuchen die Burg im Rahmen eines Tagesausflugs. 16 Prozent machten Urlaub in der Region und sechs Prozent waren auf der Durchreise. 25 Prozent wurden über das Internet auf das Museum aufmerksam, jeweils elf Prozent kamen wegen der Beschilderung an der Autobahn oder auf Empfehlung von Freunden und Verwandten. Das „Thüringer Burgenjahr“ explizit als Besuchsgrund wurde nur ein einziges Mal bei der Besucherbefragung an der Museumskasse genannt.
Teile der Ausstellung im Gerichtsraum der Burg wurden nach Ablauf der Sonderschau Teil der ständigen Ausstellung. (Foto: Ronny Ristok)
Was bleibt von der Ausstellungsreihe „Trutzig seit 1191“?
Während die Sonderausstellungen naturgemäß nach Ablauf in das Archiv des Museums übergehen, bleiben einige für die Ausstellung entstandenen Vermittlungsangebote auch langfristig für die Besucherinnen und Besucher zugänglich. Das sind unter anderem das Buch „Burg Posterstein von der Wehrburg ins Heute“, der neu gestaltete Gerichtsraum der Burg samt der Medienstation mit den fünf nachgespielten historischen Gerichtsfällen, die Medienstation mit dem Tastmodell der Burg und dem Kurzfilm zur Burggeschichte und die Rätseltour „True Crime auf Burg Posterstein“ für Escapespielfreunde.
Das Thüringer Burgenjahr 2024 stellte die zahlreichen Thüringer Burgen in den Mittelpunkt der touristischen Werbung. Das nahm das Museum Burg Posterstein unter der Überschrift „Burg Posterstein – Trutzig seit 1191“ zum Anlass für zwei Sonderschauen zur Burggeschichte. Hier im Blog geben wir dazu in zwei Teilen ein Resümee.
Das Thüringer Burgenjahr
Im Rahmen der Burgenjahr-Kampagne entstanden eine Landing-Page zu Thüringer Burgen und ein gelungener Drohnenflug-Film, der Burg Posterstein aus neuen Winkeln präsentierte. Dieser Film war nicht nur in unserer Ausstellung, sondern auch auf den Burgenjahr-Ausstellungen der Wartburg und der Veste Heldburg zu sehen. Beide Ausstellungen nahmen die Burg im Allgemeinen und Thüringer Burgen im Speziellen in den Blick.
Das Deutsche Burgenmuseum auf der Veste Heldburg stellte im Rahmen seiner Burgenjahr-Ausstellung verschiedene Thüringer Burgen vor, darunter auch Burg Posterstein.
Das Museum Burg Posterstein präsentierte im Burgenjahr in zwei neuen Ausstellungen aktuellste Ergebnisse seiner Forschungen zur Geschichte der Burg Posterstein. Dabei bildeten die Gerichtsbarkeit in der Grundherrschaft Posterstein sowie die Baugeschichte der Burg die Schwerpunkte.
Die Ausstellung „Schlag um Schlag – die Burg als Gerichtsort“
Die Ausstellung “Schlag um Schlag – Die Burg als Gerichtsort” vom 12. Mai bis 17. November 2024 war Teil 1 der Ausstellungsreihe „“Burg Posterstein – Trutzig seit 1191”. Im Gerichtsraum der Burg, dem historischen Schauplatz für Gerichtsverhandlungen, präsentierte sie neue Forschungsergebnisse zur Geschichte der Gerichtsbarkeit. Im Mittelpunkt stand die Burg als Ort, an dem Gericht gehalten und Recht gesprochen wurde.
Die Burg als Gerichtsort
Der Burgherr besaß das Recht, über seine Untertanen zu richten und war oftmals auch der Richter. Dabei entschied er nicht willkürlich. Über kleinere Anliegen wie Beleidigungen, Diebstähle, Fälle von Vormundschaft und Erbrecht (die niedere Gerichtsbarkeit betreffend) entschied das Burggericht selbst. Bei schwerwiegenderen Fällen wie Gewalt und Mord (höhere Gerichtsbarkeit) holte man sich Rat von Rechtsgelehrten der Universität Jena.
Die Ausstellung „Schlag auf Schlag“ fügte sich ins Ambiente des historischen Gerichtsraums der Burg ein.
Eine Dorfordnung und Rügegerichtsordnung bestimmten, was man durfte oder nicht durfte und welche Strafen die jeweiligen Vergehen nach sich zogen. Ein jeder wurde dazu angehalten, sich „eines ehrbaren und gotteswohlgefälligen Lebens zu befleißigen“.
Seit dem 16. Jahrhundert wurden professionelle Advokaten angestellt. Ihnen zur Seite standen die Laienrichter und Schöffen aus der Dorfgemeinschaft. Folter als Mittel der Beweisaufnahme war üblich. Diese so genannte „peinliche Befragung“ durfte jedoch nur angewendet werden, wenn ausreichend Indizien für die Täterschaft vorlagen.
Originale Gerichtsbücher aus dem Staatsarchiv Altenburg in der Sonderschau, hier lichtgeschützt im aufziehbaren Schubfach einer Ausstellungsvitrine.
Ein wichtiges Anliegen der Ausstellung war es, darzustellen, dass gerichtliche Entscheidungen auch damals nicht willkürlich, sondern nach fest vorgezeichneten Abläufen getroffen wurden.
Auch in Posterstein hielt sich nicht jeder an geltende Gebote: Unzucht, Mord und andere Untaten kamen vor Gericht. Aufzeichnungen dazu gibt es seit 1528 in den Postersteiner Gerichtsbüchern, die viel über die Menschen und ihre Zeit vermitteln. Im Vorfeld recherchierte die Historikerin Sabine Hofmann in den originalen Gerichtsbüchern der Burg Posterstein, die im Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Altenburg aufbewahrt werden.
Originale Gerichtsfälle nachgestellt von Laiendarstellern
Fünf verschiedene Straftaten vom Diebstahl, über die Beleidigung bis hin zum Mord wurden beispielhaft ausgewählt und mit Laiendarstellern des Traditionsvereins Altenburger Prinzenraub e.V. und der Gefolgschaft zu Posterstein nachgestellt. Drehorte waren das historische Gerichtszimmer der Burg und ein gut erhaltener Vierseithof im Dorf Posterstein. Die Dreharbeiten fanden an zwei Wochenenden statt, die den Beteiligten viel Einsatzfreude, Geduld und Durchhaltevermögen abverlangten.
Beim Filmdreh im historischen Vierseithof der Familie Neudecker in Posterstein (Foto: Petra Nienhold).
Das Ergebnis sind fünf kurze Filme, die den Museumsgästen einen lebendigen Eindruck der Gerichtsbarkeit vergangener Zeiten vermitteln. Für die Kamera und den Schnitt war der Altenburger Kameramann Gunter Auer verantwortlich. Die Regie übernahmen Robert Kühn und Marcella von Jan. Die musikalische Umrahmung oblag Matthias von Hintzenstern.
Teile der Filme mit originalen Gerichtsfällen wurden auf einem privaten Vierseithof in Posterstein gedreht (Foto: Petra Nienhold).
Die fünf Filme stehen den Besuchern des Museums in der Ausstellung am Bildschirm mit Hörstation zur Verfügung.
Die Dreharbeiten im historischen Gerichtsraum der Burg fanden statt, während das Museum geöffnet hatte (Foto: Petra Nienhold).
Weiterhin gab es Ausstellungsbanner und Aufsteller in Ellipsenform zur Geschichte der Gerichtsbarkeit im Gerichtszimmer, auf denen die Gerichtsfälle schriftlich festgehalten wurden. Diese verbleiben nach Ausstellungsende im Raum. Ferner wurden Schilder mit Zitaten aus der Dorf- und Rügegerichtsordnung über den Türen angebracht.
Von Ferien-Rätsel bis LeseZEIT: Das Begleitprogramm zur Ausstellung
Die Ausstellung „Schlag um Schlag“ begleitete ein umfangreiches Veranstaltungsprogramm, welches das Thema Gerichtsbarkeit unterschiedlichen Zielgruppen auf vielfältige Weise näherbrachte. Hier geben wir einen Überblick:
Eröffnung mit Talkshow „Peinliche Befragung“ und Verleihung des „Goldenen Postersteins“
Zur Ausstellungseröffnung am 12. Mai 2024, 15 Uhr, feierten die fünf Kurzfilme zu ausgewählten Postersteiner Gerichtsfällen vor über 80 Zuschauerinnen und Zuschauern offiziell Premiere. Franziska Huberty, Mitarbeiterin im Museum Burg Posterstein, führte in der Talkshow „Peinliche Befragung“ kurze Interviews mit ausgewählten Beteiligten. Burgherr-Darsteller Marcus Engemann, Andy Drabek und Jürgen von Jan (beide mitverantwortlich für Organisation und Technik), Marcella von Jan (Regie) und Kuratorin Sabine Hofmann gaben Einblicke hinter die Kulissen des Filmdrehs. Im Anschluss wurde der „Goldene Posterstein“ an alle Darsteller und Unterstützerinnen am Set verliehen. Den ausführlichen Bericht gibt es hier.
Die Ausstellungseröffnung war gleichzeitig die offizielle Filmpremiere.
Ferien-Rätsel „Findet den Dieb!“
Das Museum Burg Posterstein bietet in allen Schulferien thematisch wechselnde Rätsel für Kinder an. Das Ferien-Rätsel in den Sommerferien basierte frei auf einem historischen Gerichtsfall aus Posterstein: Im Rätsel benötigte der Burgherr die Hilfe der Kinder zur Ergreifung eines Diebes. Dabei erfuhren die Kinder und ihre Begleiter auf anschauliche Art und Weise, wie Recht und Gesetz im Mittelalter funktionierten. Alle Texte sprach Museumsmitarbeiterin Franziska Huberty selbst ein, sodass sie barrierefreier mittels eines QR-Codes angehört werden konnten. Einen Werbetrailer für Social Media produzierte das Museumsteam ebenfalls selbst.
Die Texte des Ferien-Rätsels konnten auch per QR-Code-Scan angehört werden.
Abends im Museum: Historische Kriminalfälle
Bei der Veranstaltung „Abends im Museum“ am 2. Oktober 2024, 20 Uhr, las Historikerin Franziska Huberty originale Texte zu einem Gerichtsfall vor und übersetzte diese in die heutige Sprache. Die Lesung fand am historischen Ort, dem Gerichtszimmer der Burg Posterstein, statt. Daraus entsteht langfristig eine Folge unseres Podcasts „LeseZEIT“.
Franziska Huberty bei ihrer Lesung aus historischen Postersteiner Gerichtsakten.
Postersteiner Gerichtsfälle waren Thema beim Geistertag
Der Geistertag auf Burg Posterstein findet immer am 31. Oktober statt und richtet sich speziell an Familien mit Kindern. 2024 lehnte sich das Rätsel-Thema an die Sonderschau an. So trafen die Kinder im Rätsel und in Form verkleideter Mitglieder des Museumsvereins auf die Protagonisten verschiedener wahrer Kriminalfälle aus der Postersteiner Burggeschichte – von der beleidigten Nachbarin über den bestohlenen Bauern bis zum Unruhestifter. Das sorgte nicht nur für eine leichte Gänsehaut, sondern vermittelte auch Wissen über die Rechtsprechung der damaligen Zeit.
Marcus Engemann aus dem Museumsverein Burg Posterstein am Geistertag 2024 als Burgherr Pflugk, der um Mithilfe bei der Aufklärung von Kriminalfällen bat. (Foto: Hannes Menzer).
Live-LeseZEIT aus den Gerichtsbüchern
Zum Ende der Ausstellung las Franziska Huberty am 17. November, 15 Uhr, in einer Live-Ausgabe des Podcasts „LeseZEIT“ einen Originaltext aus den Postersteiner Gerichtsakten. Darin ging es um einen Unhold, der seine Zeitgenossen so sehr piesackte, dass seine Nachbarn ihn vor das Postersteiner Burggericht schafften. Auch diese Recherche soll langfristig als Podcast-Folge vertont und online zugänglich gemacht werden.
Zum Ende der Ausstellung stellte Franziska Huberty einen weiteren Fall aus den Postersteiner Gerichtsbüchern vor.
Den Rechtsanwalt gefragt: Welche historischen Gesetze gibt es heute noch?
Im Rahmen der Sonderschau „Schlag um Schlag“ entstand auch der Film „Peinliche Befragung“, in dem Museumsmitarbeiterin Franziska Huberty den Rechtsanwalt Frank Wunderlich befragt, inwieweit die Gesetze von damals heute noch gültig sind. Extra für das Interview hat er sich sechs historische Regelungen angesehen und recherchiert, ob es heute noch vergleichbare Gesetze gibt. Das Gespräch fand im Gerichtsraum der Burg Posterstein statt. Die Ergebnisse fassen wir hier im Blogpost zusammen, während man sich den Film auf unserem YouTube-Kanal ansehen kann.
Frank Wunderlich und Franziska Huberty beim Filmdreh im historischen Gerichtsraum der Burg Posterstein.
Ein neues Angebot: Rätsel-Tour für Krimi- und Escape-Fans
Basierend auf ihren Recherchen zur Ausstellung entwarf Museumsmitarbeiterin Franziska Huberty das Krimi-Escapespiel „True Crime auf Burg Posterstein“, das auf einem authentischen Gerichtsfall der Burg Posterstein basiert. Die Spieler versuchen dabei im Team von 2 bis 6 Personen ein Verbrechen aufzuklären. Dabei wird die gesamte Burg als Platz des Geschehens einbezogen. Das Besondere daran: Man hat die Burg für sich allein, weil die Termine außerhalb der regulären Öffnungszeit liegen.
Vor der offiziellen Präsentation durchliefen mehrere Testgruppen die Rätseltour. Seit seiner Einführung im November 2024 erfreut sich das neue Angebot großer Beliebtheit und ist fest in den Museumsalltag integriert worden. Eine rechtzeitige Voranmeldung auf Grund der großen Nachfrage ist unbedingt empfehlenswert. Alle Infos zum Krimi-Escape-Spiel gibt es hier.
Bei der Rätsel-Tour für Escapespielfreunde geht es darum Schlösser zu knacken und versteckte Botschaften zu verstehen.
Artikel in den Archivnachrichten
Die innovativen Vermittlungsansätze der Rechercheergebnisse in der Ausstellung „Schlag um Schlag“ hielt Ausstellungskuratorin Sabine Hofmann in dem Artikel „Nicht nur nachts im Museum“ für die Fachzeitschrift „Archive in Thüringen – Mitteilungsblatt 2024“ (S.25-28) fest. „Die Frage, wie sich die wervollen Informationen aus unseren Akten herausholen lassen und für jedermann erlebbar werden, ist über die Jahre zu einem meiner Lieblingsthemen geworden“, hebt Doris Schilling vom Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Altenburg in ihrem Editorial die Relevanz des Themas hervor. Die Mitteilungsblätter, die im Auftrag der Thüringer Staatskanzlei erscheinen, kann man hier online lesen.
Für den Fachartikel im Mitteilungsblatt der Thüringer Archive war die kreative Vermittlung von Archivinhalten besonders interessant.
Im nächsten Blogpost folgt der zweite Teil der Auswertung.
Welche Gesetze der Postersteiner Dorfordnung von 1672 gibt es heute noch? Im Film „Peinliche Befragung“ analysieren die Historikerin Franziska Huberty aus dem Museum Burg Posterstein und Rechtsanwalt Frank Wunderlich, was von alten Postersteiner Gesetzen in unserer heutigen Gesetzgebung noch übrig ist.
Auf unserem YouTube-Kanal können Sie sich das ausführliche Gespräch zwischen Rechtsanwalt Frank Wunderlich und Historikerin Franziska Huberty ansehen. Zum Video.
Das Gespräch entstand im Rahmen der Sonderschau „Schlag um Schlag – Die Burg als Gerichtsort“ im Jahr 2024. Nach Ausstellungsende verbleibt der historische Gerichtsraum in neuer Gestaltung.
Die Burg als Gerichtsort
Viele Burgen waren früher Orte, an denen auch Gericht gehalten wurde. Dann war der Burgherr der Richter und urteilte über die Vergehen der Bewohner der Burg und der umliegenden Dörfer.
Nordwestliche Ansicht der Burg Posterstein, 1839. Kolorierte Lithographie von C. Müller nach einer Zeichnung von Carl Wilhelm Arldt (1809–1868).
Dabei entschied der Burgherr nicht willkürlich. Über kleinere Anliegen wie Beleidigung, Diebstahl, Fällen von Vormundschaft und Erbrecht (die niedere Gerichtsbarkeit betreffend) entschied das Burggericht selbst. Bei schwerwiegenderen Fällen wie Gewalt und Mord (höhere Gerichtsbarkeit) wurde sich Rat von Rechtsgelehrten (zum Beispiel der Universität Jena) geholt.
Überschrift der Dorfordnung von 1672
Die Dorfordnung sicherte das friedliche Zusammenleben im Dorf. Hielt sich jemand nicht an die Regeln, dann musste das Burg-Gericht einschreiten und Strafen verhängen oder den Streit schlichten.
Wir wollten untersuchen, wie sich einzelne Gesetze der Dorfordnung von Posterstein und der Postersteiner Rügegerichtsordnung von heutigem Recht unterscheiden.
Aufgeschlagene Seite der Rüge-Gerichte von 1650.
Dazu befragte Franziska Huberty den Rechtsanwalt Frank Wunderlich aus Nöbdenitz. Extra für uns hat er sich sechs historische Regelungen angesehen und recherchiert, ob es heute noch vergleichbare Gesetze gibt.
Regel 1: Nach der Schlägerei gibt es Freibier
Wir starten mit einer Regel aus der Dorfordnung zu Posterstein aus dem Jahr 1672, die da lautet:
Wenn die Gemeinde beysammen ist und ein Gemeinde Bier trinket, und sich einer unterstehet zu schwören, Schlägerey anzurichten, oder schmähet einer den andern daß Uneinigkeit daraus entstehet, der soll so er überführet wird, der Gemeinde einen Eymer bey der Herrschaft zum Austrinken füllen lassen.
Einer, der das Zusammensein der Dorfgemeinde mit Flüchen, Beleidigungen oder Schlägerei störte, der musste als Strafe also Freibier für alle spendieren.
Gibt es heute noch ähnliche Regeln?
Die Kurzantwort des Anwalts lautet: Heute sind solche Fälle im Strafgesetzbuch als Körperverletzung gemäß § 223 ff. StGB, eventuell als Landfriedensbruch gemäß §125 StGB und/oder Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB sowie als Beleidigung gemäß § 185 StGB und/oder Verleumdung gemäß § 187 StGB geregelt.
Zivilgerichtlich sind das alles rechtswidrige unerlaubte Handlungen gemäß § 823 ff BGB, die Ansprüche auf Schadenersatz und Unterlassung begründen.
Dazu gibt es den Täter-Opfer-Ausgleich, der gegebenenfalls vor einer Schiedsstelle oder auch beim Jugendamt stattfinden kann.
In örtlichen Satzungen gibt es dazu meist keine besonderen Regelungen.
Regel 2: Wenn der Nachbar den Zaun verrückt
Die folgende Regel stammt ebenfalls aus der Dorfordnung zu Posterstein aus dem Jahr 1672 und besagt:
Freytag vor Martini werden […] die Zäune angesehen und so einer oder der andere den Zaun eines Schuhs breit in der Gemeinde gerücket, soll er einen Groschen zur Buße geben, […] und also balden den Zaun hineinrücken.
Am 11. November (dem Freitag vor Martini) wurden also alle Zäune und Grenzen kontrolliert. Hatte im Lauf des Jahres jemand seinen Zaun aufs Nachbargrundstück verschoben, dann musste er diesen zurück verschieben und ein Bußgeld zahlen.
Wie gehen wir heute mit einer solchen Tat um?
Die Kurzantwort des Anwalts lautet: Das ist auch heute ab und an ein Problem. In Ortssatzungen ist dazu heute normalerweise nichts mehr geregelt. Es gibt aber Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu Besitz und Eigentum.
Wenn Grundstücksgrenzen nicht bestimmt sind oder die früher erfolgten Grenzfeststellungen nicht mehr erkennbar sind, weil Marksteine beseitigt oder nicht mehr vorhanden sind, dann ist das vorsätzliche Beseitigen von Marksteinen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Es besteht dann ein Anspruch auf Grenzwiederherstellung als Schadenersatzanspruch und/oder Beräumung und Herausgabe einer eventuell rechtswidrig in Besitz genommenen Fläche.
Dazu gibt es Regelungen im BGB zum sogenannten „Überbau“, wenn also eine Baulichkeit bis über die Grundstücksgrenze hinweg bis auf das Nachbargrundstück errichtet worden ist.
Im Thüringer Straßengesetz gibt es dazu noch Regelungen zur öffentlichen Straße bzw. zum öffentlichen Weg. Der Träger der Straßenbaulast (z.B. die Gemeinde oder Stadt, der Landkreis, das Bundesland oder der Bund) hat da ein weitgehendes Nutzungsrecht. Er kann den rechtswidrigen Nutzer auf Räumung und Herausgabe verklagen.
Regel 3: Bußgeld bei Nichterscheinen zu Beerdigungen
Eine Regel aus der Dorfordnung zu Posterstein aus dem Jahr 1672 behandelt den Besuch von Beerdigungen. Der Originaltext lautet:
Bey begräbnissen soll es alßo gehalten werden, ist ein Haußwirth oder eine Haußwirthin gestorben, sollen aus jeden Hauße zwey Personen, ist es aber ein Kind oder Gesinde nur einer der Leiche folgen, so dieses […] unterbleibet, soll zweene groschen buße entrichtet werden.
Es gab also eine Pflicht, dass zumindest einige Personen eines Hausstands bei Begräbnissen von Nachbarn zu erscheinen hatten. Interessant ist, dass dabei unterschieden wurde, ob ein erwachsener Hausbesitzer starb oder ob es sich bei dem Verstorbenen um ein Kind oder einen Angestellten handelte.
Gibt es heute noch vergleichbare Regeln?
Die Kurzantwort des Anwalts lautet: Dazu gibt es heute keine Regelungen mehr. Es ist jedem selbst überlassen, ob er oder sie nach dem Ableben eines Mitbürgers oder auch eines Bürgermeisters, Gemeinderats, Firmenchefs oder eines armen Bauern zu dessen Trauerfeier geht oder nicht.
Am ehesten gibt es heute moralische Verpflichtungen oder auch Sitten und Gewohnheiten, wonach es sich gehören könnte zur Trauerfeier eines Nachbarn, Bekannten, Verwandten, Vereinskumpels etc. zu gehen oder dies zu unterlassen. Rechtliche Verpflichtungen, die mit Zwang durchsetzbar sind, gibt es nicht mehr.
Regel 4: Fürs Schimpfen an den Pranger
In der Postersteiner Rüge-Gerichtsordnung von 1650 steht folgende Regelung:
Sollen sie sich alles fluchens, Gottes-lästerns undt unnöthigen schwerens enthaltten, […] Wer aber hierwieder handelt, der soll das erste mahl an den Sonn- und Predigt-tagen, öffentlich an pranger gestellet, undt da er weiter fortfähret, inn denen Gerichten ferner nicht geduldet […] auch sonst, nach anweisung der Rechte, gestraffet werden […]
Diese Gesetzgebung fordert also ein gottgefälliges Leben zu führen ohne Fluchen und Jammern. Bei Zuwiderhandeln drohte das öffentliche An-den-Pranger-Stellen an Sonn- und Predigttagen. Was entspricht dem in unserem heutigen Recht am Ehesten?
Die Kurzantwort des Anwalts lautet: Früher gab es diesbezüglich die Strafe des „an den Pranger stellens“ und andere Strafen wie die Pflicht zur Zahlung einer Geldstrafe, u.a. auch an den „Verfluchten“ oder an die Gemeinde bzw. die Kirchgemeinde.
Heute gibt es dazu in örtlichen Satzungen meist keine Regelungen. Nach den heutigen Satzungen soll man mit dem eigenen Verhalten keine andere Person beeinträchtigen oder dieser schaden. Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Heute spielen i Bezug auf die Bloßstellung einer Person die sozialen Medien eine große Rolle, die eine viel größere Reichweite haben als der dörfliche Pranger.
Regel 5: Ein Fass Wasser für den Brandfall
Zum Schutz vor Feuer gab es in der Postersteiner Rüge-Gerichtsordnung von 1650 diesen Passus:
Undt darmit ferner Schade, sonderlich Sommerzeit bey großer Hitze undt Dörrung […] könne verhütet werden, So soll ein Jeder inn seinem Hauße undt vor seinem Hoffe ein ziemlich Faß mit Waßer angefüllet haben, deßen mann sich, wenn Gott eine Feuersbrunst verhengen sollte, alßobalden gebrauchen könne.
Es sollte also jeder vorsorglich ein Fass Wasser vor seinem Haus und seinem Hof stehen haben, das im Brandfall jeder gebrauchen durfte.
Die Kurzantwort des Anwalts lautet: Heute gibt es Regelungen zum Brandschutz, zum Teil auch in örtlichen Ordnungssatzungen. Das betrifft zum Beispiel Brandwände und was in welchen Mengen im Haus gelagert werden darf. Darunter fällt die Pflicht, Feuermelder zu installieren und das Verbot in bestimmten Städten und Gemeinden Silvesterknaller zu zünden. Aber auch, dass Dächer nicht aus Holz, sondern aus Steinen zu errichten sind, dass Zufahrtsmöglichkeiten für die Feuerwehr zu gewährleisten sind und Wasserbehälter oder Teiche erhalten werden müssen, um Löschwasser zu haben. Oder die Pflicht der Bürger, bei Personalmangel die Feuerwehr zu unterstützen. Zudem muss die Funktionstüchtigkeit von Sirenen gewährleistet werden und vieles mehr.
Regel 6: Sonntags nichts Hochprozentiges
Eine letzte Regelung aus der Postersteiner Rüge-Gerichtsordnung von 1650 möchten wir noch besprechen. Darin geht es um den Ausschank von Brandwein. Im Originaltext klingt das so:
Es wirdt auch Brantwein-schank des Sontags undt unter denen Predigten, hiermit gäntzlichen verbothen, Würde aber jemandt darwieder handeln, undt zu bemelter Zeit schenken oder Gäste setzen, so soll der Wirth umb 1 aßo [Altschock = 60 alte Groschen] der Gast aber umb 30 g. gestraffet werden.
Sonntage und Predigttage waren also besonders wichtige Tage, an denen kein Alkohol ausgeschenkt werden durfte. Bei Zuwiderhandeln wurden sowohl der Wirt als auch seine Gäste bestraft.
Die Kurzantwort des Anwalts lautet: Heute gibt es immer noch ein Ladenschlussgesetz, wonach die Geschäfte an Sonn- und Feiertagen normalerweise nicht geöffnet werden dürfen. Damit wird der alten Regelung immer noch Rechnung getragen, aber nicht konsequent, denn in Urlaubsorten und in Tankstellen kann man sonntags und Sonntagvormittag während der Predigt in der Kirche kaufen, was einem beliebt, auch Alkohol.
Frank Wunderlich und Franziska Huberty beim Filmdreh im historischen Gerichtsraum der Burg Posterstein.
Moral und Empathie
Wir haben gesehen, es gibt einige Regeln, die es früher gab, auch heute noch. Andere sind unwichtig geworden. Aber auch heute noch sind allgemeingültige Gesetze und eine ordentliche Portion Moral und Empathie wichtig für ein gutes Miteinander.
Wir bedanken uns herzlich bei Rechtsanwalt Frank Wunderlich dafür, dass er sich die Mühe gemacht hat, in unseren historischen Gesetzestexten nach heutigen Entsprechungen zu suchen. Weitere Informationen zur Gerichtsbarkeit in früheren Zeiten gibt es in der ständigen Ausstellung auf Burg Posterstein. Dort sind ausgewählte Postersteiner Kriminalfälle von den Laiendarstellern des Traditionsvereins Altenburger Prinzenraub auch filmisch dargestellt.
Von Franziska Huberty und Marlene Hofmann, Recherche und Kurzantworten: Frank Wunderlich
Welcher Tag wäre für eine richtige Geistertour besser geeignet als der 31. Oktober? An diesem Tag feiert ein Teil der Christen nicht nur den Reformationstag. An diesem Abend vor Allerheiligen – Halloween genannt – sollen auch Gespenster umgehen. Hier geben wir einen Überblick, wo es am 31. Oktober 2024 in Posterstein und Nöbdenitz schön schaurig wird.
Im Museum Burg Posterstein spuken am Geistertag 2024 die Geister der Vergangenheit: Der Postersteiner Burgherr, der früher auch Richter für die umliegenden Dörfer war, möchte noch ungeklärte Fälle abschließen. Dafür ruft er seine geisterhaften Untertanen noch einmal zusammen. In einem gespenstigen Rätsel lernen Kindern und ihre Familien diese Geister kennen und treffen in den dunklen Räumen der alten Burg auf die eine oder andere gespenstig aussehende Gestalt. Womöglich ist die beleidigte Nachbarin darunter, der bestohlene Bauer und einer, der aus dem Burgverlies entkommen konnte.
Beim Geistertag erhält Burg Posterstein Unterstützung von der Gefolgschaft zu Posterstein. (Foto: Hannes Menzer)
Das Geistertag-Rätsel ist eine Tour zum Selberlösen durch die gruselig geschmückte Burg Postersten. (Foto: Hannes Menzer)
Das Rätsel ist ein individueller Rundgang zu Verurteilten und Urteilen, Recht und Gerechtigkeit aus Posterstein und Umgebung. Die ehrenamtlichen Geister der „Gefolgschaft zu Posterstein“ unterstützen das Museumsteam an diesem Tag mit gespenstigem Engagement. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Der Eintritt ist der normale Museumseintritt.
31. Oktober 2024, ab 15 Uhr: Halloween-Pfad und Halloweenfest mit Schatzsuche durch Nöbdenitz
Wer nach dem Geistertag-Rätsel in der Burg Lust auf noch mehr Grusel hat, der kann dem neuen Halloween-Pfad von Posterstein nach Nöbdenitz folgen. Denn unter der Regie von Nicole Bauch und dem Ortsverschönerungsverein Nöbdenitz wird Halloween auch im Postersteiner Nachbarort groß gefeiert.
Die Halloween_Aufbau-Crew in Nöbdenitz ist bereits fleißig mit den Vorbereitungen beschäftigt.
Während schon im vergangenen Jahr hunderte Schaulustige ihre aufwändig gestalteten Grusel-Stationen an der Dorfstraße in der Nähe des ehemaligen Konsums bewunderten, richtet Nicole Bauch in diesem Jahr mit Unterstützung des Ortsverschönerungsvereins einen Halloween-Pfad ein. Entlang des Sprotte-Erlebnispfads wird es ab 20. Oktober 2024 schaurige Stationen und schreckliche Rätsel geben.
Das Halloweenfest in Nöbdenitz hat schon Tradition (Foto: Nicole Bauch).
In Nöbdenitz beginnt um 15 Uhr im Sportlerheim Nöbdenitz das Halloweenfest mit Hexenschmücken mit anschließendem Hexenverbrennen. Eine Schatzsuche mit schaurigen Gestalten startet um 17 Uhr. Es gibt sogar einen Gruselbereich, der nur für Erwachsene geöffnet wird. Für Essen und Trinken ist gesorgt. Weil das Nöbdenitzer Halloweenfest komplett auf dem Einsatz Ehrenamtlicher beruht, werden derzeit noch Spenden für den Kauf von Süßigkeiten gesammelt. Spenden kann man über PayPal an halloweennemz@gmail.com.
31. Oktober 2024, 20 Uhr: Grusellesung im Gerichtsraum der Burg Posterstein
Wenn Ronny Ristok und Franziska Huberty im historischen Gerichtsraum der Burg Posterstein aus Klassikern des Horror-Genres lesen, erwartet die Zuhörerinnen und Zuhörer eine Lesung mit einem gewissen Nervenkitzel. Untermalt von der Musikerin Anne Herrmann am Cello erwachen die Schauer-Geschichten zum Leben.
Ronny Ristok bei der Grusellesung 2023 im Gerichtsraum der Burg.
Neben Literatur mit Gänsehaut-Faktor besteht auch die einmalige Gelegenheit, den Burgturm bei Nacht zu besteigen. Man sollte sich also warm anziehen, nicht nur wegen der eisigen Temperaturen in der Burg und auf deren Turm.
Ronny Ristok studierte Medienkunst, arbeitet seit einigen Jahren als Theaterfotograf am Theater Altenburg Gera und wohnt in Posterstein. Er ist ein Freund des Grusel-Genres und lädt zum Mitgruseln ein bei knarrendem Gebälk und Wind, der durch die Burggemächer heult.
Franziska Huberty ist Historikerin im Museum Burg Posterstein und unter anderem bekannt als die Stimme des burgeigenen Podcasts “LeseZEIT auf Burg Posterstein”.
Die Grusellesung ist exklusiv für Erwachsene. Der Eintritt kostet 15 Euro, ein Getränk ist inklusive. Weil die Plätze begrenzt sind, ist eine Voranmeldung unter (034496) 22595 unbedingt erforderlich! Karten gibt es nur so lange der Vorrat reicht.
Das Museum Burg Posterstein erhielt am Samstag, 21. September 2024, Besuch einer Reisegruppe aus lettischen Museen, allen voran aus dem Schloss Rundāle. Der Palast der Herzöge von Kurland wird auch als „Versailles des Nordens“ bezeichnet. Anlässlich des 300. Geburtstags des Herzogs Peter von Biron fand dort in diesem Jahr nicht nur eine wissenschaftliche Tagung statt, sondern auch eine umfangreiche Bildungsfahrt durch Deutschland, Polen und Tschechien. Im Mittelpunkt standen dabei die Orte, an denen der Herzog und seine Frau Anna Dorothea sowie deren Töchtern und Nachkommen gelebt und gewirkt haben.
Der europäischen Salongeschichte am Beispiel des Salons der Herzogin von Kurland widmet das Museum Burg Posterstein drei Ausstellungsräume. (Foto: Ronny Ristok)
Historischer Exkurs – Ein Herzog mit Geschäftssinn: Herzog Peter von Kurland erlebte alle Höhen und Tiefen, die sich in einem Leben unter der Allmacht der russischen Herrscher ergeben können: Auf eine glanzvolle Jugend folgten eine Zeit der Verbannung mit seinem Vater und 1795 seine durch die russische Krone erzwungene Abdankung und Aufgabe des Herzogtums Kurland. Seit 1769 war er Herzog von Kurland. Zwei Ehen wurden kinderlos geschieden. Erben erhoffte er sich von seiner 1779 geschlossenen Ehe mit Anna Dorothea von Medem. Sein Verhältnis zum kurländischen Adel war geprägt von fortlaufenden Auseinander-setzungen. Durch den Herzogtitel erhielt er Zugang zu den wichtigsten europäischen Adelshäusern, besonders zum Königshof in Berlin. Der Herzog galt als geschäftstüchtig und kunstsinnig. In seiner Residenz in Mitau versammelte er Künstler und Gelehrte und gründete ein akademisches Gymnasium. Er blieb auch nach seiner Abdankung einer der reichsten Männer Europas. Frühzeitig investierte er im Ausland, um Frau und Töchter abgesichert zu wissen. Unter anderem erwarb er Immobilien, wie 1785 das Schloss Friedrichsfelde und das Stadtpalais „Unter den Linden“ in Berlin. Schon 1786 kaufte er das Herzogtum Sagan mit der ausdrücklichen Genehmigung der weiblichen Erbfolge im Hinblick auf seine älteste Tochter Wilhelmine, außerdem die Güter Nachod und Ratiborschitz in Böhmen.
Das Museum Burg Posterstein beschäftigt sich seit fast dreißig Jahren intensiv mit der Geschichte Anna Dorothea von Kurlands, ist international bekannt für seine Forschungsarbeit und pflegt ein überregionales Netzwerk. Seit Jahren ist es im Kontakt mit dem lettischen Museum Schloss Rundāle. So initiierte das Museum Burg Posterstein beispielsweise die Wanderausstellung „Lebensstationen der Herzogin von Kurland“ und verband die historischen Orte in Europa, indem die Exposition nach der Eröffnung in Posterstein (2006) auch in Lettland (Schloss Ruhental 2008), Polen (Schloss Sagan 2009) und Frankreich (Schloss Valencay 2007) gezeigt wurde.
Die kurländischen Gäste im Schlosspark Tannenfeld.
Bei ihrem diesjährigen Besuch im Altenburger Land führte das Museumsteam die kurländischen Kolleginnen und Kollegen zunächst mit Unterstützung der Kirchgemeinde Großstechau durch die dortige Kirche. Diese war die Hauskapelle Anna Dorothea von Kurlands. Sie besaß dort eine Ehrenloge und auch ihre Beerdigung wurde hier gefeiert. Nach einem kurzen Abstecher zum Schloss Löbichau, das in seiner historischen Substanz heute nicht mehr erhalten ist, ging es nach Tannenfeld und von dort aus nach Posterstein.
Franziska Huberty bei ihrer englischsprachigen Führung für die kurländischen Reisenden.
Unterwegs und in Posterstein ergab sich die Gelegenheit für fachlichen Austausch über beispielsweise neuste Forschungsergebnisse und gemeinsame zukünftige Projekte.
Dreiecksbeet am Wohnhaus Hans Falladas in Carwitz.
Idyllisches Schriftsteller-Haus zwischen Seen und Wäldern
Das Hans-Fallada-Museum befindet sich im ehemaligen Wohnhaus Hans Fallada in Carwitz in Mecklenburg-Vorpommern. Hier lebte und arbeitete der bekannte Schriftsteller zwischen 1933 und 1944. Seit 1995 betreibt die Hans-Fallada-Gesellschaft im Haus und auf dem gesamten Anwesen ein Museum, das von der Bundesregierung als „Kultureller Gedächtnisort von nationaler Bedeutung“ zertifiziert ist.
Bienenhäuschen in Hans Falladas Garten.
Bootshaus und Sitzecke in Hans Falladas Garten.
Unter anderem zu sehen sind Hans Falladas Arbeitszimmer mit dem originalen Mobiliar, Esszimmer und Veranda sowie der weitläufige Garten. Auch das Grab Hans Falladas befindet sich in Carwitz.
Das Grab Hans Falladas befindet sich heute auf dem alten Friedhof in Carwitz (Foto: Wolfgang Behr).
Als Hans Fallada noch Rudolf Ditzen hieß
Direkt zur Eröffnung des traditionsreichen Literatur- und Kulturfestivals am Freitag, 19. Juli 2024 las Marlene Hofmann als Hauptautorin des vom Museum Burg Posterstein herausgegebenen Buches „Hans Fallada in Tannenfeld und Posterstein“ einzelne Ausschnitte daraus vor.
Marlene Hofmann bei der Buchvorstellung in Carwitz (Foto: Wolfgang Behr)
Das erzählend geschriebene Fachbuch schließt eine Lücke in der Fallada-Forschung, indem es sich fast ausschließlich und ausführlich der Zeit zwischen 1911 und 1915 widmet. Nach einem missglückten Doppelselbstmord musste der junge Rudolf Ditzen – so Falladas bürgerliche Name – zuerst in Jena, dann in Tannenfeld klinisch behandelt werden. Der Tannenfelder Arzt Dr. Arthur Tecklenburg war für den jungen Mann ein Glücksfall. Denn er führte seine Klinik mit einem fortschrittlichen Konzept, setzte sich vielfach für ihn ein und vermittelte ihm im Anschluss an die Therapie eine Lehrstelle auf dem Rittergut Posterstein, wo der spätere Schriftsteller die Landwirtschaft erlernte.
Krankenzimmer in der Nervenheilanstalt Tannenfeld, Foto aus einer Werbebroschüre der Klinik (Sammlung Museum Burg Posterstein).
Als Rudolf Ditzen in Tannenfeld und Posterstein weilte, wusste noch niemand (auch er selbst nicht), dass er einmal ein berühmter Autor sein würde. Dementsprechend war er ein junger Mann unter vielen. Seine Zukunft sah nicht einmal vielversprechend aus.
Daher gab es später vor Ort auch nicht gerade viele Zeitzeugen, die sich noch an Rudolf Ditzen erinnerten. Fotos wurden nur wenige aufgenommen und auch sonst gibt es kaum Gegenstände, die mit ihm in Zusammenhang gebracht werden können. Und auch Rudolf Ditzen selbst berichtete nicht viel über diese Zeit.
Schloss Tannenfeld im Sommer 2023.
Als regionalgeschichtliches Museum war es uns ein Anliegen, alle Schnipsel und Hinweise zusammenzutragen und sie chronologisch geordnet in einem Buch zusammenzutragen. Es sollte ein zwar wissenschaftlicher Text mit Fußnoten und Quellen entstehen, der sich aber auch flüssig und angenehm lesen lässt. Im Buch gibt es zahlreiche Abbildungen und originale Zitate. Erstmals veröffentlicht sind die Bauzeichnungen und der Konzeptentwurf zur Tannenfelder Klinik, welche im Staatsarchiv Altenburg aufbewahrt werden. Zudem durfte das Museum Burg Posterstein einige Fotos aus dem Familiennachlass der Familie Tecklenburg veröffentlichen.
Die ausführlichste Publikation über Falladas Zeit in Tannenfeld und Posterstein
Zum 130. Geburtstag des Schriftsteller Hans Falladas zeigte das Museum Burg Posterstein 2023 die Ausstellung „Hans Fallada – Familienbilder“ als Kabinett-Ausstellung. Über 16.800 Besucher kamen im vom 14. Mai bis 12. November 2023, um dem berühmten „Einwohner“ Postersteins näher zu kommen. Ein umfangreiches Begleitprogramm mit Lesungen, Musik, Film und Vortag wurden auf die Beine gestellt. Hier lesen Sie den Ausstellungsrückblick.
Blick durch die geöffnete Tür in den Ausstellungsraum im Museum Burg Posterstein
Das Buch „Hans Fallada in Tannenfeld und Posterstein“ macht die Thematik auch nach ihrem Ende umfangreich für die interessierten Besucher zugänglich. Die gebundene Ausgabe ist im Museum Burg Posterstein erhältlich, eine Taschenbuch- und eine E-Book-Ausgabe im Buchhandel.
Marlene Hofmann mit dem Buch „Hans Fallada in Tannenfeld und Posterstein“.
Die bunten Bänder der Richtkrone wehten am Freitag, 21. Juni 2024, vom Dachstuhl des neuen Nordflügels der Burg Posterstein.
Susanna Karawanskij, Thüringer Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, bei ihrer Rede zum Richtfest des neuen Nordflügels der Burg Posterstein.
Im Beisein von Susanna Karawanskij, der Thüringer Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, Vertretern des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Vertretern der baubegleitenden Büros und bauausführenden Unternehmen und für das Bauprojekt verantwortlichen Mitarbeitern der Kreisverwaltung schlug Landrat Uwe Melzer den letzten Nagel in den Dachstuhl. Und das nur sieben Monate nach der Grundsteinlegung am 9. November 2023.
Die Richtkrone schwebt über dem Dachstuhl des neuen Nordflügels der Burg Posterstein.
Landrat Uwe Melzer bei seiner Rede zum Richtfest auf Burg Posterstein.
Am 21. Juni 2024 konnte auf Burg Posterstein Richtfest gefeiert werden.
Der Nordflügel der Burg Posterstein ist seit 300 Jahren das größte Bauvorhaben an der Burg Posterstein. Der Rohbau, der nun fertig gestellt wird, kostete rund zwei Millionen Euro. Der Freistaat Thüringen förderte die Baumaßnahme mit 75 Prozent. Den Bau, der im Zeitplan blieb, führten engagierte regionale Handwerksbetriebe aus. „Weit ins Land sichtbar und so soll es sein: Der schöne Bergfried der Burg Posterstein. Nur ein Flügel fehlte seit über 70 Jahren erinnern können sich nur Einwohner in den älteren Jahren. Jetzt geht der Nordflügel seiner Neuerrichtung entgegen, viel Fleiß war nötig und Gottes Segen!“ – So tönte Zimmermeister Ralf Dechant aus Braunichswalde in seinem Richtspruch für den Nordflügel der Burg Posterstein. „Den Nordflügel der Burg Posterstein nach so langer Zeit wieder mit aufbauen zu dürfen, ist schon was Besonderes. Erst recht, weil wir von hier sind“, sagte auch Bauunternehmer Frank Naumann aus Löbichau, schon zeitiger gegenüber Maike Steuer bei der Schatzsuche des Fliegenden Salons.
Zimmermeister Ralf Dechant mit Ministerin Susanna Karawanskij und Landrat Uwe Melzer sowie Journalisten bei der Verlesung des Richtspruchs.
Feierliches Anstoßen auf das Wohl des neu errichteten Hauses.
Scherben bringen bekanntlich Glück.
Die geografische Lage der Höhenburg und dass das Museum während des Baus durchweg geöffnet blieb – bei steigenden Besucherzahlen – bildeten besondere Herausforderungen für den Landkreis als Bauherrn und die bauausführenden Unternehmen. Der Nordflügel der Burg, der ehemalige Festsaalstrakt der Burg, wurde in den 1950er Jahren aus Mangel an Baumaterial abgerissen. Die seit den 1970er Jahren offenstehende Ruine des Kellergeschosses gefährdete inzwischen die Statik der gesamten Burg.
Blick auf die Ruine des historischen Nordflügels der Burg Posterstein im Juli 2023.
Uwe Melzer, Landrat im Altenburger Land, schlug den symbolischen letzten Nagel in den Dachstuhl des neuen Nordflügels.
Der Bau schließe eine historische Wunde und sei wichtig, damit Burg Posterstein ein Besuchermagnet bleibe, betonte Susanna Karawanskij in ihrer Rede. „Burg Posterstein ist längst kein Geheimtipp mehr“, so die Ministerin, „sondern eines der Top-Ausflugsziele in Thüringen.“ Sie betonte die Bedeutung der hier gelebten Geschichtsvermittlung und lobte das ehrenamtliche Engagement von Museumsverein und den Vereinen vor Ort.
Ministerin Susanna Karawaskij bei ihrer Rede auf Burg Posterstein.
Der neue Flügel der Burg ermöglicht künftig nicht nur den barrierefreien Zugang ins Museum. Mit einem multifunktionellen Bereich für Ausstellung, Vermittlung und Veranstaltungen, neuen Sanitäranlagen, Garderoben und Depots macht er Burg Posterstein fit für die Zukunft.
Blick von oben auf die Richtfest-Gäste.
Blick vom kleinen Turm gegenüber auf den neuen Nordflügel der Burg Posterstein.
Abgeschlossen sein soll das Bauprojekt nach aktuellem Planungsstand 2026. Aktuelle Informationen und Fotos gibt es regelmäßig im Bautagebuch auf der Website des Museums.
Aus über 13.000 Ausflugszielen in Deutschland, Österreich und der Schweiz wählte das auf familienfreundliche Ausflugsziele spezialisierte Suchportal www.familienausflug.info das Museum Burg Posterstein unter die TOP 3-Ausflugsziele 2024 in Thüringen.
Das Suchportal zählt zu den beliebtesten seiner Art. Die Grundlage für die Auszeichnung bilden über 15 Millionen öffentliche Bewertungen im Internet. Weitere Infos zur Auszeichnung finden Sie hier. Das Museum Burg Posterstein punktet bei Familien mit der beliebten Kinderburg-Ausstellung, regelmäßigen Ferien-Rätseln und Veranstaltungen wie dem Steckenpferd-Turnier. Im vergangenen Jahr waren über die Hälfte der rund 24.000 Museumsbesucher Familien mit Kindern, Schulklassen und Kitas.
Hier zeigt Museumsmitarbeiterin Franziska Huberty die Urkunde von Familienausflug.info. Franziska Huberty ist auch maßgeblich mitverantwortlich dafür, dass Burg Posterstein so familienfreundlich ist. Sie hat nicht nur die Ausstellung „Die Kinderburg“ mit konzipiert, sondern führt derzeit fast täglich Schulklassen, Kitas und Kindergeburtstage auf unterhaltsame Art durch die Burg.
Stationen zum Anfassen, Ansehen und Anhören führen interaktiv und spannungsreich durch die gesamte Burg – bis hinauf auf den Turm. Von der Aussichtsplattform in 25 Metern Höhe reicht die Sicht bei schönem Wetter bis ins Erzgebirge.
Vom Turm der Burg Posterstein hat man eine tolle Aussicht.
Für die Kinderburg-Ausstellung ist keine Voranmeldung nötig. Die Schatzkarte gibt es zusätzlich und ohne Aufpreis zur Eintrittskarte an der Museumskasse.
Im Sommerferien-Rätsel „Von Gerechten und Gerichteten“ vom 20. Juni bis 4. August 2024 werden Kinder von 20. Juni bis 4. August zu Gerichtshelfern des Burgherrn von Burg Posterstein: Ein Diebstahl wurde begangen und in der Burg sind Hinweise auf den Täter versteckt. Wer den Fall löst, lernt nicht nur eine Menge über die Geschichte, sondern es lockt auch eine Belohnung.
Findest du den Dieb? – Im Sommerferien-Rätsel 2024 werden Kinder zu Gerichtshelfern des Burgherrn.
Zum Mitmachen geht man einfach ins Museum und bekommt das Rätsel mit auf den Weg. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig.
Thematisch lehnt sich das Rätsel an die Ausstellung „Schlag um Schlag – Die Burg als Gerichtsort“ – von 12. Mai bis 17. November auf Burg Posterstein – an. Darin werden echte historische Kriminalfälle neu aufgerollt und sogar als Film nachgestellt.
In den Sommerferien freier Eintritt für Kinder mit dem Thüringer Kulturpass
Schülerinnen und Schüler mit Thüringer Kulturpass können die Burg Posterstein in den Sommerferien kostenlos besuchen. Dafür reicht es, den analogen oder digitalen Kulturpass an der Museumskasse vorzuzeigen.
Mit dem Thüringer Kulturpass können Schülerinnen und Schüler in Kultureinrichtungen weltweit Stempel sammeln. Für zehn Stempel erhalten sie ein persönliches Zertifikat sowie die Chance auf eine Vielzahl attraktiver Preise. Der Thüringer Kulturpass wird von der Thüringer Staatskanzlei gefördert.
Zur Eröffnung der Ausstellung „Schlag um Schlag – Die Burg als Gerichtsort“ kamen über 80 Gäste.
Burg Posterstein thront seit mindestens 1191 trutzig über dem Sprottetal. Die Burg war das Zentrum der Region: wirtschaftlich, baulich und rechtlich. Hier wurde verteidigt, Landwirtschaft betrieben, Abgaben eingenommen und Recht gesprochen.
Marcel Greunke, Beigeordneter des Landrates, sprach zur Ausstellungseröffnung ein Grußwort.
Der Burgherr war meist auch der am besten ausgebildete Bewohner der Region. Vielleicht ist das auch einer der Gründe, warum die Quellen zur Gerichtsbarkeit in Posterstein so gut erhalten sind. Im Staatsarchiv Altenburg, wo die Akten der Grundherrschaften im Herzogtum Sachsen-Altenburg verwahrt werden, gibt es sämtliche Gerichtshandelsbücher und Gerichtsprotokolle seit Beginn der Aufzeichnungen Anfang des 16. Jahrhunderts bis zum Ende der Patrimonialgerichtsbarkeit 1849. Sie bilden die Grundlage für die Sonderschau „Schlag um Schlag“.
Einige der historischen Gerichtsbücher können derzeit in der Ausstellung „Schlag um Schlag“ angesehen werden.
Wir haben die Akten genauer betrachtet und Gerichtsfälle ausgewählt. Dabei war uns wichtig zu zeigen, dass nicht unentwegt gemordet, gefoltert, ins Verlies gesperrt oder Hexen verbrannt wurden. Es ging mit Recht zu, es gab also Ordnungen.
Die Mitglieder der Gefolgschaft zu Posterstein, die das Museum Burg Posterstein ehrenamtlich unterstützen, kamen passend zum Thema in mittelalterlicher Gewandlung.
5 Kurzfilme schildern echte Gerichtsfälle
Natürlich hätten wir unsere Fälle einfach (ausschließlich) nacherzählen und auf Tafeln aufbereiten können. Uns kam aber die Idee, die Fälle, die da im 16. und 17. sowie zu Beginn des 18. Jahrhunderts wirklich passierten, filmisch nachspielen zu lassen. Und natürlich hatten wir keine Ahnung, wie schwierig das Filmgeschäft ist, sonst wären uns vielleicht Zweifel gekommen.
Franziska Huberty moderierte die Talkshow „Peinliche Befragung“ mit Marcus Engemann, Andy Drabek, Jürgen von Jan, Marcella von Jan und Sabine Hofmann.
Aber wir haben Verbündete gefunden: die Schauspieler und Regisseure Marcella von Jan und Robert Gregor Kühn, den Traditionsverein Altenburger Prinzenraub, den Kameramann Gunter Auer, den Techniker Jürgen von Jan, den Musiker Matthias von Hintzenstern und Marcus Engemann, wie einige der vorgenannten auch, Mitglied unseres Museumsvereins.
Die Ausstellungseröffnung war gleichzeitig Filmpremiere.
An zwei Wochenenden wurde im Gerichtsraum, dem originalen Schauplatz, gedreht, ein Film auch auf dem Bauernhof der Familie Neudecker in Posterstein. Das Resultat kann man sich in der Ausstellung ansehen. Ausgewählt wurden ein Mordfall, ein Fall von Unzucht und Gewalt, Fälle von Diebstahl und Beleidigung und natürlich ein Vormundschaftsfall.
Blick in die Ausstellung „Schlag um Schlag – Die Burg als Gerichtsort“ auf Burg Posterstein.
Darüber hinaus können der Gerichtsraum und der angrenzende Raum als Ort der neuen Ausstellung in neuer Gestaltung betrachtet werden. Man erfährt viel über die Gerichtsbarkeit und die Gerichtsherren, sieht originale Gerichtsbücher und lernt die wichtigsten Vorschriften der Dorfordnung sowie der Rügegerichtsordnung kennen.
Talkshow „Peinliche Befragung“ und Verleihung des „Goldenen Postersteins“
Die fünf Kurzfilme hatten zur Ausstellungseröffnung am 12. Mai 2024 vor über 80 Zuschauerinnen und Zuschauern offiziell Premiere.
Franziska Huberty beim Interview mit „Burgherr“ Marcus Engemann.Marcus Engemann und Andy Drabek während der Talkshow.Jürgen und Marcella von Jan und Sabine Hofmann während des Podiumgesprächs.
Franziska Huberty, Mitarbeiterin im Museum Burg Posterstein, führte in der Talkshow „Peinliche Befragung“ kurze Interviews mit ausgewählten Beteiligten. Burgherr-Darsteller Marcus Engemann, Andy Drabek und Jürgen von Jan (beide mitverantwortlich für Organisation und Technik), Marcella von Jan (Regie) und Kuratorin Sabine Hofmann gaben Einblicke hinter die Kulissen des Filmdrehs.
Hier bekommt Dana Weber, die souverän den Richter spielte, den „Goldenen Posterstein“ verliehen.
Im Anschluss wurde nicht der Goldener Bär, die Goldene Henne oder der Golden Globe an alle Darsteller und Unterstützerinnen am Set verliehen, sondern: der Goldene Posterstein. Der Goldene Posterstein ging an:
Als Auszeichnung für die Arbeit an den Kurzfilmen erhielten alle Teilnehmer den „Goldenen Posterstein“.
Andy Drabek
Bärbel Burigk
Dana Weber
Eva-Maria Scharf
Frank Müller
Gunter Auer
Hanno Wolf
Jasira Boxberger
Jürgen von Jan
Katharina Thiele
Klaus Neudecker
Kornelia Gentsch
Marcella von Jan
Marcus Engemann
Marion Dinger
Marion Hermsdorf
Matthias von Hintzenstern
Niclas Baraneck
Petra Descher
Robert Gregor Kühn
Roland Albrecht
Rolf Schiefner
Uwe Schröder
Gruppenbild der Preisträger des „Goldenen Postersteins“.
Wer war der Dieb?
Auch das diesjährige Sommerferien-Rätsel „Von Gerechten und Gerichteten“ lehnt sich an die Sonderschau an. Dabei werden Kinder von 20. Juni bis 4. August zu Gerichtsdienern des Burgherrn von Burg Posterstein: Ein Diebstahl wurde begangen und in der Burg sind Hinweise auf den Täter versteckt. Wer den Fall löst, lernt nicht nur eine Menge über die Geschichte, sondern es lockt auch eine Belohnung. Zum Mitmachen geht man einfach ins Museum und bekommt das Rätsel mit auf den Weg. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig.
In Deutschland gibt es nur sehr wenige sehr alte Bäume. Die meisten von uns fühlen Ehrfurcht, wenn sie vor einem Uralt-Baum wie der 1000-jährigen Eiche von Nöbdenitz stehen, die so viel mehr gesehen hat als ein Menschenleben. Im Podiumsgespräch „Dürfen Bäume noch alt werden?“ am Sonntag, 25. Februar, 15 Uhr, in der Neuen Scheune Posterstein unterhielten sich Experten aus der Forstwirtschaft und Baumfreunde über die Bedingungen, die Bäume brauchen, um alt werden zu können. Dabei stellt sich die Frage: Haben Bäume heute noch die Chance dazu? Hier im Blog gibt es eine Zusammenfassung des Gesprächs. Die Veranstaltung fand im Begleitprogramm der Ausstellung „Der Mann unter der 1000-jährigen Eiche – Über den Umgang mit historischen Baumdenkmalen“ statt. Hier gelangen Sie zur Online-Ausstellung.
Podiumsgespräch über den Umgang mit Bäumen in Posterstein.
Ein hochaktuelles Thema: Kann ein alter Baum dicht am Straßenrand überleben?
Die Bedeutung eines Baumes für uns Menschen und unser Umgang mit ihm sichern sein Überleben. Ob ein Baum alt werden darf, liegt maßgeblich in unserer Hand.
Wie stehen die Chancen für Bäume wie diese Eiche am Straßenrand bei Gimmel im Altenburger Land? (Foto: Frank Leo)
Im Mittelpunkt des Gesprächs standen vorrangig Bäume in der Feldflur und im urbanen Raum. Die Veranstaltung dauerte inklusive einer Pause fast drei Stunden. Der Eintritt war frei. Rund 80 interessierte Gäste hörten zu.
Für das Archiv des Museums Burg Posterstein wurde das Gespräch auf Video mit Text-Transkript aufgezeichnet. So bleibt es als Zeitzeugendokument für nachfolgende Generationen erhalten.
Wer saß im Podium?
Über den Einfluss des Menschen auf das Überleben alter Bäume unterhielten sich im Rahmen des Podiumsgesprächs:
Die Gäste auf dem Podium und das Publikum waren sehr diskussionsfreudig: Nach drei Stunden Gespräch wirkte es eher so, als bestehe noch viel mehr Redebedarf zum Thema.
Dr. Klaus Schultheiß – Geraer Gehölzfreunde
Birgit Seiler – Fachdienstleiterin Natur- und Umweltschutz, Landratsamt Altenburger Land
Stephan Böhl – Assessor des Forstdienstes, Forstsachverständigenbüro Stephan Böhl
Dr. Matthias Schütze – Autor des Artikels „Und diese knorrige Eiche soll 1000 Jahre alt sein? – Versuch der Altersbestimmung für die 1000-jährige Eiche von Nöbdenitz“ im Buch „Im Dienste der Ernestiner – Hans Wilhelm von Thümmels Aufstieg vom Pagen zum Minister“
Frank Wieschollek – Landschaftsplanung/Bauleitplanung
Thomas Neidhardt, Forstassessor, Fachdienst Natur- und Umweltschutz, Landratsamt Altenburger Land, hat das Gespräch vorbereitet und moderiert. Er unterteilte es in vier umfangreiche thematische Panels: (1) Uraltbäume in der Landschaft – Grabeiche Nöbdenitz, (2) Historische Landschaftsgärten – Straßenbäume – Freiraumgehölze, (3) Planung/Bauen – Unterhaltung/Pflege – Eingriff/Baumschutz sowie (4) Fachwissen/Berufliche Qualifikation/Umweltbildung.
Die Gäste auf dem Podium und das Publikum waren sehr diskussionsfreudig: Nach drei Stunden Gespräch wirkte es eher so, als bestehe noch viel mehr Redebedarf zum Thema.
Die Rückmeldungen aus dem Publikum gingen ebenfalls in diese Richtung – denn alte Bäume gehen uns alle an und jeder hat Kontakt zu ihnen.
Als Geschenk für alle Podiumsgäste sponserte der Rotary Club Altenburg Setzlinge der 1000-jährigen Eiche von Nöbdenitz.
Wo gibt es heute noch alte Bäume?
Deutschland ist sehr dicht besiedelt, daher müssen sich Bäume den Platz mit vielen Menschen teilen. Die Kulturlandschaft im Altenburger Land besitzt vergleichsweise wenig Wald, nur rund fünf Prozent, ein überdurchschnittlich dichtes Straßennetz, wie Birgit Seiler hervorhob.
Dr. Matthias Schütze vermisst und erforscht alte Bäume.
Matthias Schütze führt privat ein umfangreiches Register über alte Bäume. Er betonte, dass es in Deutschland kaum noch Uralt-Eichen gibt, die Nöbdenitzer Eiche sei eine von wenigen. Alte Eichen, die das Potenzial haben, so alt wie die Nöbdenitzer zu werden, fände man heute vor allem in historischen Barock- und Landschaftsgärten. Dem stimmt auch Frank Wieschollek zu: Parkanlagen und Friedhöfe seien gute Orte für alte Bäume. Direkt an einer Straße sei die Chance heute gering, dass ein Baum sehr alt wird.
Auch im Altenburger Land gibt es noch solche historischen Landschaftsgärten. Teilweise wurden sie von Hans Wilhelm von Thümmel angelegt, dessen Grab sich unter der 1000-jährigen Eiche von Nöbdenitz befindet, darunter der Schlosspark in Altenburg. Aber auch der Schlosspark Tannenfeld, der Schlosspark Windischleuba oder der Park in Poschwitz verfügen über alte Baumbestände. Einige Parks haben wir in der Sonderschau #GartenEinsichten vorgestellt.
In Parks wie dem Altenburger Schlosspark haben Bäume gute Chancen, alt zu werden. (Foto: Frank Leo)
Die historischen Parks mit ihren alten Baumbeständen sind nicht nur wertvoll für die Natur, sondern haben auch touristisches Potenzial.
Wohin pflanzt man welche Bäume, damit sie alt werden können?
Ein Thema des Podiumsgesprächs war, wohin man neue Bäume am besten pflanzen sollte, damit sie alt werden können.
Thomas Neidhardt stellte die Frage: Die Baumarten in historischen Landschaftsgärten sind teilweise exotisch – wäre das auch für uns eine gute Strategie, dem Klimawandel zu begegnen?
Dr. Matthias Schütze, Dr. Klaus Schultheiß und Stephan Böhl beim Podiumsgespräch „Dürfen Bäume noch alt werden?“.
Dr. Klaus Schultheiß von den Geraer Gehölzfreunden wies darauf hin, dass in Fachkreisen stark diskutiert werde, welche Arten sich für Nachpflanzungen eignen. Bislang wurde in aller Regel auf einheimische Bäume gesetzt. Die neue Richtung, die sich allmählich durchsetzt, ziehe fremdländische Arten vor, die Wärme, Trockenheit und Feinstaub (durch Verkehrsbelastung) besser aushalten. Dazu fänden auch Forschungsprojekte statt. Mit der Neuen Landschaft Ronneburg wurde 2007 auch ein Arboretum angelegt, wo nun nach 20 Jahren evaluiert werden soll, welche Arten am besten bestehen.
Birgit Seiler berichtete von einem studentischen Forschungsprojekt in Schmölln: Der Student Lukas Baumgärtner habe in seiner Masterarbeit Schmöllner Stadtbäume untersucht und kommt zu dem Schluss, dass fremde Arten Hitze in der Stadt besser tolerieren als einheimische.
Dr. Matthias Schütze vertrat die Meinung, dass Deutschland zu langsam sei, was fremde Arten angehe: Douglasien und Roteichen wären als Holzarten ertragreicher als einheimische und der Blauglockenbaum absorbiere am meisten Kohlenstoffdioxid (CO2).
Natürliche Gehölzentwicklung zulassen
Weiterhin ging es um die Kosten und den Nutzen von Nachpflanzungen.
Nino von Cedernstolpe berichtete aus seiner Erfahrung als Baumpfleger davon, dass es bei Nachpflanzungen häufig zu Problemen mit einheimischen Birken und Pappeln käme. Sie würden die nachgepflanzten Bäume überwuchern, sodass diese regelmäßig freigeschnitten werden müssten. Aber richtig invasive Baumarten gibt es in Deutschland nicht.
Nino von Cedernstolpe berichtete von seinen Erfahrungen als Baumpfleger.
Frank Wieschollek betonte, dass sich die Auflagen für Neupflanzungen in den letzten Jahren verändert hätten. Früher mussten neu gepflanzte Bäume nur drei Jahre gepflegt und wenig gewässert werden – dabei viele sind eingegangen. Inzwischen müssten sie 4–5 Jahre gepflegt und 10–12-mal im Jahr gewässert werden. Dadurch überleben die jungen Bäume besser.
Beim Podiumsgespräch ging es unter anderem um Baumpflege, Baumschutz und Neupflanzungen.
Stephan Böhl wies darauf hin, dass es auch eine Kostenfrage sei: Wie werden zukünftige Kommunen finanziell ausgestattet sein? Man sollte natürliche Gehölzentwicklung auch einfach mal zulassen und akzeptieren und für sich nutzen.
Bei Bauprojekten sind alte Bäume oft im Weg
Baumpfleger Nino von Cedernstolpe machte die Erfahrung, dass Grundstückeigentümer alte Bäume meist entfernt haben wollten. Er empfiehlt, von vornherein weiter weg von Häusern zu pflanzen und bei Neubauten genug Abstand zu Bäumen zu halten. Es bestünde durchaus die Möglichkeit, bei Bauprojekten Wurzelschutzmaßnahmen einzuplanen und auf dem Grundstück stehende Altbäume zu erhalten. Doch häufig kollidierten bei Bauprojekten viele verschiedene Interessen, was die Bewahrung von Bäumen erschwere.
Wie sinnvoll sind Baumschutzsatzungen?
Dr. Klaus Schultheiß erzählte, dass es in Gera seit 2014 eine neue Baumschutzsatzung gäbe, zu der die Geraer Gehölzfreunde mit beigetragen haben. Bei diesem Thema gäbe es ein großes Spannungsfeld, denn Bäume sind uns Menschen oft im Weg. Im Juni 2023 verlangte die Geraer AfD-Fraktion beispielsweise eine Änderung der Satzung, denn sie behindere Bauprojekte und schränke die persönliche Freiheit ein. Schultheiß räumt ein, dass Baumschutzsatzungen viel Bürokratie mit sich brächten. Allerdings zeige die Erfahrung, dass es nicht selbstverständlich ist, sich für Bäume einzusetzen. Aktuell arbeite man in Gera daran, die Satzung zu entbürokratisieren. Denn Gera betreut 35.000 Bäume auf kommunalen Flächen.
Dr. Matthias Schütze, Dr. Klaus Schultheiß, Stephan Böhl und Nino von Cedernstolpe während des Podiumsgesprächs in Posterstein. Im Hintergrund: Moderator Thomas Neidhardt.
Dr. Klaus Schultheiß wies auf einen weiteren wichtigen Aspekt hin: Wird ein Altbaum gefällt, dann fällt trotz Nachpflanzungen seine ökologische Wirkung weg – zum Beispiel, weil der junge Baum dies mit seiner kleineren Krone noch gar nicht leisten kann oder an einem ganz anderen Ort gepflanzt wird.
Dem stimmte Thomas Neidhardt zu, denn: „Für eine alte Buche braucht es 300–400 Jungbuchen, um den gleichen ökologischen Effekt zu erzielen.“
Viele Leute wollen Bäume, nur nicht auf ihrem Grundstück
„Baumschutzsatzungen sind ein kleines Bollwerk gegen den Rückgang von Großgrün in Städten und Ortschaften“, betonte Stephan Böhl. Denn bei 80 Prozent der Bevölkerung sei kein Verständnis für Baumschutz vorhanden. Die Verkehrssicherungspflicht und das Nachbarschaftsrecht bedrohten den Baumbestand zusätzlich. Deshalb sei es wichtig ist, den Bäumen Platz einzuräumen.
Stephan Böhl trug mit seinen Erfahrungen als Forstsachverständiger zum Podiumsgespräch bei.
Nino von Cedernstolpe stimmte dem zu: Ohne die Baumschutzsatzungen würden viel mehr Bäume abgeholzt. Viele Leute wollten Bäume zwar erhalten, nur nicht auf ihrem Grundstück.
Während Dr. Matthias Schütze fand, es solle in Deutschland einheitliche Baumschutzsatzungen geben, sah Birgit Seiler das anderes. Im Altenburger Land hätten alle Gemeinden eine eigene Baumschutzsatzung. Birgit Seiler findet, es sei wichtig, dass die Menschen vor Ort selbst für ihre Bäume verantwortlich sind und wünscht sich, dass mit den Bäumen mehr gerungen wird. „Wir müssen uns auch um Bäume kümmern, die noch nicht so alt sind wie die 1000-jährige Eiche, damit sie überhaupt so alt werden können“, so die Fachdienstleiterin für Natur und Umweltschutz im Landkreis Altenburger Land.
Stephan Böhl, Nino von Cedernstolpe, Birgit Seiler und Frank Wieschollek während der Podiumsdiskssion über unseren Umgang mit Bäumen.
„In Deutschland ist die Verkehrssicherungspflicht sehr weit fortgeschritten“
Die Verkehrssicherungspflicht besteht überall, wo ein Baum den öffentlichen Raum betrifft. Dann müssen diejenigen, denen das Grundstück gehört, dafür sorgen, dass Totholz entfernt wird, damit niemand, der daran vorbeiläuft, zu Schaden kommt. Totholz sei auch „dringlich“, das heißt, es dürfte zu jeder Jahreszeit entfernt werden.
Dr. Klaus Schultheiß ergänzte, dass Bäume auch auf Krankheiten wie Pilzbefall überprüft werden müssten. Der Nachweis über die jährliche Überprüfung des Baumes sollte gut dokumentiert werden, damit man beweisen kann, dass man seiner Pflicht nachgekommen ist.
Bäume am Straßenrand – wie hier die Friedenseiche in Schmölln – müssen zweimal jährlich auf ihr Gefahrenpotenzial für Verkehr und Passanten kontrolliert werden. (Foto: Frank Leo)
Stephan Böhl drückte es so aus: In Deutschland sei die Verkehrssicherungspflicht sehr weit fortgeschritten. Bei uns gelte das Prinzip, dass eine erkennbare Gefahr abgewandt werden müsse. In anderen Ländern interpretiere man die Verkehrssicherungspflicht ganz anders. Inzwischen sei damit in Deutschland ein extrem hoher Aufwand für Kommunen und Grundstückseigentümer verbunden, welche Bäume teilweise 1–2 Mal pro Jahr warten müssen.
Der Schmöllner Revierförster Hans-Peter Schenk, ergänzte aus seiner eigenen Erfahrung: Zwei Mal im Jahr inspiziere er Straßenbäume im Landkreis im Zuge der Verkehrssicherung. Er empfiehlt auch Privatleuten, diese Pflicht ernst zu nehmen und dabei alle Maßnahmen zu dokumentieren.
Aber wie viel Raum wollen wir Bäumen zugestehen?
Stephan Böhl berichtete weiter: Wenn vor Gericht über Bäume gestritten werde, gehe es selten um den Baum, sondern um das nachbarschaftliche Verhältnis. Gestritten werde beispielsweise über Sichtachsen, Laub und die Effektivität von Photovoltaikanlagen, die von einer Baumkrone beschattet werden. Beim Thema Verkehrssicherung werde ein Gefahrenszenario oft sehr weit gefasst. Dabei wäre auch ein Zaun eine praktikable Lösung.
Birgit Seiler bemerkte, dass es viele unglückliche Gerichtsurteile gegen Bäume gäbe, was die Bürokratie befördere. „Oft wird als Resultat vorsorglich gefällt, weil Bäume sonst Kosten verursachen“, so Seiler.
2014 wäre die 1000-jährige Eiche beinahe der Verkehrssicherungspflicht zum Opfer gefallen.
So wäre es 2014 beinahe auch der 1000-jährigen Eiche ergangen, worauf Frank Wunderlich vom Ortsverschönerungsverein Nöbdenitz hinweist. Zur Wahrung der Verkehrssicherheit sollte das Natur- und Kulturdenkmal gefällt oder stark eingekürzt werden, was weit über Nöbdenitz hinaus zu breiten Protesten geführt habe. Birgit Seiler, die auch 2014 involviert war, erläuterte zum Gutachten, dass damals drei Varianten vorgeschlagen wurden: 1) das Fällen der 1000-jährigen Eiche, 2) das Einkürzen ihrer Äste und 3) das Stutzen des Baums. Der Landkreis hätte sich aus Kostengründen für das Einkürzen der Äste entschieden. Dem Engagement der Nöbdenitzer Bürger sei es zu verdanken, dass stattdessen seither rund 80.000 Euro in die Sicherung der Eiche investiert wurden.
Brauchen Bäume eine Stimme?
„Wir Menschen müssen Lobbyarbeit für die Bäume leisten und ihnen auch mal Platz einräumen“, sagte Dr. Matthias Schütze.
Nino von Cedernstolpe fand, dass Staat, Land und Kommune alten Bäumen eine Stimme geben müssten. Und außerdem müssten Menschen dafür belohnt werden, wenn sie alte Bäume erhalten und Geld und Arbeit in sie investieren. – Ein Thema, das in der Publikumsdiskussion auch der Landwirt Frank Quaas ansprach: Er wünsche sich mehr Akzeptanz von Behörden für Grundstückseigentümer, damit diese Bäume erhielten und pflegten, die letztlich der ganzen Gesellschaft nützten.
Stephan Böhl fand, dass Heimatgefühl für den Erhalt alter Bäume am wichtigsten sei. Denn die Stimme für die Bäume seien Kommunen und Gemeinden, die das Gemeinwohl im Blick hätten.
Birgit Seiler wünschte sich, „dass es in Deutschland genauso viele Baumfans wie Fußballfans gibt“.
Dr. Klaus Schultheiß mahnte, dass der jungen Generationen vermittelt werden müsse, wie wichtig Bäume sind.
Birgit Seiler und Frank Wieschollek während des Podiumsgesprächs.
Frank Wieschollek wiederum setzt große Hoffnungen in die junge Generation.
Und was muss man mitbringen für einen Beruf als Baumpfleger? – Dazu ergänzte Stephan Böhl, dass es verschiedene Ausbildungswege gäbe und nicht immer botanisches Fachwissen Bedingung für Baumpflegeberufe sei. Wichtig sei Erfahrungswissen, Praxiswissen und idealerweise die langfristige Beobachtung derselben Bäume.
Zusammenfassung und Fotos Podiumsgespräch: Marlene Hofmann / Museum Burg Posterstein